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Kleinunternehmer-Rechnung erstellen

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Rechnung ohne Umsatzsteuer, mit dem richtigen Hinweis und allen Pflichtangaben.

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E-Rechnung (XRechnung) — Angaben für die XML-Datei

Pflichtangaben für eine gültige XRechnung. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Wer ist Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt: Ihr Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet; ab dann stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer.

Was auf die Rechnung gehört

  • Alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung, auch Ihre Steuernummer.
  • Keine Umsatzsteuer und kein Steuersatz.
  • Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Der Generator setzt ihn automatisch.

Weisen Sie als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, schulden Sie diese dem Finanzamt (§ 14c UStG), auch wenn Sie eigentlich befreit sind.

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach genügt). Möchte Ihr Kunde trotzdem eine E-Rechnung, können Sie sie hier als XRechnung erzeugen.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Sie können freiwillig Umsatzsteuer berechnen, um Vorsteuer zurückzubekommen. Daran sind Sie dann fünf Jahre gebunden. Lassen Sie sich vorher beraten.

Wenn der Umsatz die Grenze überschreitet

Behalten Sie Ihren Umsatz im laufenden Jahr im Blick. Wer im Vorjahr mehr als 25.000 € Umsatz hatte, ist im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 €, gilt die Umsatzsteuerpflicht ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten; diese Rechnung stellen Sie schon mit Umsatzsteuer aus. Schalten Sie dann im Generator „Kleinunternehmer“ aus.

Kleinbeträge

Auch Kleinunternehmer-Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen mit weniger Pflichtangaben. Der Hinweis auf § 19 UStG gehört trotzdem darauf.

Häufige Fragen

Welcher Hinweis muss auf die Kleinunternehmer-Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, üblich ist „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Nicht zwingend; Ihre Steuernummer genügt. Für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern ist eine USt-IdNr. aber oft nötig.

Formeln geprüft: 10/2026 · So rechnen wir