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Reverse-Charge-Rechnung erstellen

Für Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern: ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Wann gilt Reverse Charge?

Erbringen Sie eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, liegt der Leistungsort in der Regel beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Der Kunde schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem Land; Sie stellen die Rechnung netto aus. Voraussetzung: Der Kunde ist Unternehmer und hat eine gültige USt-IdNr.

Pflichtangaben

  • Ihre USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Kunden.
  • Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (in der Sprache des Kunden zusätzlich, zum Beispiel „Reverse charge“).
  • Alle übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG, ohne Steuerbetrag.

USt-IdNr. prüfen

Prüfen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden vor der ersten Rechnung beim Bundeszentralamt für Steuern (qualifizierte Bestätigungsabfrage) oder im EU-System VIES, und bewahren Sie das Ergebnis auf. Ist die Nummer ungültig, kann Reverse Charge nicht angewendet werden.

Meldepflichten

Reverse-Charge-Leistungen an EU-Unternehmen müssen Sie in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das BZSt melden, und sie gehören in Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für Warenlieferungen an EU-Unternehmen wählen Sie im Generator „Unternehmen in der EU (Warenlieferung)“: Das ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mit eigenem Hinweis.

Privatkunden in der EU

An Privatpersonen in der EU berechnen Sie in der Regel deutsche Umsatzsteuer. Ausnahme: digitale Leistungen und Versandhandel über 10.000 € im Jahr; dann gilt die Steuer des Kundenlandes über das OSS-Verfahren.

Beispiel

Eine Webdesignerin in Köln berechnet einer Agentur in Paris 3.400 € für 40 Stunden Entwicklung. Die Rechnung lautet über 3.400 € netto ohne Umsatzsteuer, mit beiden USt-IdNr. und dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Autoliquidation“. Die Agentur meldet die französische Umsatzsteuer selbst; die Designerin meldet den Umsatz in ihrer Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung.

Häufige Fragen

Was schreibe ich bei Reverse Charge auf die Rechnung?

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, dazu beide USt-IdNr. und den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Gilt Reverse Charge auch für Kunden außerhalb der EU?

Für Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb der EU ist die Leistung in Deutschland meist nicht steuerbar; der Hinweis lautet dann anders. Wählen Sie im Generator „Außerhalb der EU“.

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