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Rechnung schreiben: kostenloser Rechnungsgenerator

Füllen Sie das Formular aus; der Generator prüft die Pflichtangaben nach § 14 UStG und rechnet die Umsatzsteuer je Steuersatz. Nichts wird hochgeladen.

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E-Rechnung (XRechnung) — Angaben für die XML-Datei

Pflichtangaben für eine gültige XRechnung. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)

  1. Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden.
  2. Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Das Ausstellungsdatum.
  4. Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
  5. Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung.
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum).
  7. Das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, sowie vereinbarte Entgeltminderungen.
  8. Steuersatz und Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.
  9. Bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück: Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden.
  10. Bei Gutschriften (Abrechnung durch den Kunden) das Wort „Gutschrift“.

Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) brauchen weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung

Verkaufen Sie Waren mit 19 % und 7 % (zum Beispiel Beratung und ein Buch), wählen Sie den Satz je Position. Der Generator weist den Nettobetrag und die Umsatzsteuer für jeden Satz getrennt aus, wie es § 14 UStG verlangt. Seit 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %.

Sonderfälle

  • Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, mit Hinweis auf § 19 UStG.
  • Reverse Charge für Unternehmen in anderen EU-Ländern.
  • Ausfuhrlieferungen und Leistungen an Unternehmen außerhalb der EU: ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem passenden Hinweis.

E-Rechnungspflicht

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz an andere Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Eine PDF ist keine E-Rechnung. Mit den Angaben im Bereich „E-Rechnung (XRechnung)“ erzeugt der Generator eine XRechnung-Datei.

Aufbewahrung

Rechnungen müssen Sie seit 2025 acht Jahre aufbewahren (vorher zehn), E-Rechnungen im Originalformat.

Häufige Fehler

  • Leistungsdatum fehlt. Steht es nicht auf der Rechnung, darf Ihr Kunde keine Vorsteuer abziehen. Ein Hinweis wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ genügt, wenn das stimmt.
  • Steuer nur als Gesamtbetrag. Bei 19 % und 7 % muss jeder Satz getrennt ausgewiesen werden.
  • Rechnung nachträglich ändern. Korrigieren Sie mit einer Rechnungskorrektur oder Stornorechnung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja. Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr. ist Pflicht, auch als Kleinunternehmer.

Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?

Sie muss einmalig sein und einer nachvollziehbaren Reihenfolge folgen. Lücken sollten erklärbar sein; doppelte Nummern sind nicht erlaubt.

Ist eine PDF-Rechnung noch erlaubt?

An Privatkunden ja. An Unternehmen bis Ende 2026 für alle, bis Ende 2027 für Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz; danach ist die E-Rechnung Pflicht.

Formeln geprüft: 10/2026 · So rechnen wir